Elektromobilität für Ihre Kommune

Der neue Antrieb für mehr Lebensqualität

Bewegen Sie Menschen in Ihrer Gemeinde – elektrisch und sauber!

Die Energiewende schreitet voran – und mit ihr kommt auch endlich die Mobilitätswende auf die Straße. Elektrofahrzeuge bewegen schließlich nicht nur immer mehr Menschen von A nach B, sie bewegen das ganze Land: Lärm- und Feinstaubbelastung werden reduziert und die Lebensqualität jedes Einzelnen gesteigert, während die Wirtschaft einen Energieschub erhält. Deshalb ist Elektromobilität ein Thema, das wirklich jeden angeht – vor allem Kommunen, die Verantwortung für Menschen in ihrer Region tragen.

Lassen Sie uns gemeinsam die Mobilitätswende vorantreiben!

Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin zum Thema Elektromobilität in der Kommune – auch gerne vor Ort!

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GEIG & EPBD: Gesetzvorgaben erfüllen

Sie fragen sich, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können und welchen Gestaltungsspielraum Sie innerhalb der Regelungen haben? Hier haben wir für Sie die wichtisten Infos zusammengefasst. 

GEIG

Seit 2021 regelt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Für Nichtwohngebäude gilt:

  • Neubauten mit mehr als sechs Stellplätzen:
    > Mindestens jeder dritte Stellplatz muss mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein.
    > Mindestens ein Ladepunkt muss errichtet werden.
  • Größere Renovierungen bestehender Gebäude mit mehr als 10 Stellplätzen:
    > Mindestens jeder fünfte Stellplatz muss mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein.
    > Mindestens ein Ladepunkt muss errichtet werden.
  • Ab 01.01.2025 gilt: Für Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen muss ein Ladepunkt errichtet werden.

EPBD

Im April 2024 wurde die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) novelliert. Diese muss bis zum 29.05.2026 in nationales Recht (GEIG) umgesetzt werden. Die wichtigsten Anforderungen für Nichtwohngebäude findet man im Artikel 14:

  • Neubauten und größere Renovierungen bestehender Gebäude mit mehr als fünf Stellplätzen:
    > Mindestens ein Ladepunkt je fünf Stellplätze muss errichtet werden.
    > Mindestens 50% der Stellplätze müssen vorverkabelt werden.
    > Für die übrigen Stellplätze sollen Schutzrohre für Elektrokabel gelegt werden.
  • Ab 01.01.2027 gilt: Für Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt je zehn Parkplätze oder Schutzrohre für mindestens 50% der Parkplätze errichtet werden.

❗ Wichtig zu wissen: Folgende Gebäude sind vom GEIG ausgenommen:

  • Öffentliche Gebäude
  • Bestehende Gebäude, die renoviert werden, bei denen jedoch die Kosten für die Lade- und Leistungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten der größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten
  • Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von diesen selbst genutzt werden
Icon Pfalzwerke Energiewende

Bitte wenden in Richtung Zukunft!

  • Bringen Sie Ihre Kommune ins Zeitalter der Elektromobilität
  • Setzen Sie ein Zeichen für Nachhaltigkeit
  • Erhöhen Sie die Attraktivität Ihrer Gemeinde
  • Profitieren Sie von geringen Energie- und Betriebskosten
  • Setzen Sie auf einen erfahrenen Dienstleister mit Full-Service-Angebot
  • Nutzen Sie staatliche Förderung

Ladeinfrastrukturen für Kommunen, Städte und Gemeinden

Wir kümmern uns um den Einstieg Ihrer Kommune in die Elektromobilität, ganz so, wie Sie es wünschen – ob mit einzelnen Dienstleistungen oder dem Komplettpaket. Eines gilt bei allen Varianten: Wenn Sie sich für die Pfalzwerke entscheiden, erhalten Sie eine bequeme, einfache und sichere Lösung.

Stift und Lineal

Konzeption und Planung – maßgeschneiderte Konzepte

Individuell von A bis Z für die Ladeinfrastruktur in Ihrer Kommune: Welche Standorte eignen sich zum Betrieb der Ladesäulen? Welcher Typ von Ladestation eignet sich für welchen Standort – Normal- oder Schnellladesäule? Wie funktioniert die Abrechnung?

Wir beantworten diese Fragen und erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Elektromobilitätskonzept, das genau zu Ihren Bedürfnissen passt. Verlassen Sie sich auf unser Expertenwissen und unsere zuverlässigen Umsetzungspartner vor Ort.

Icon Ladesaeule

Errichtung – alles aus einer Hand

Technisch, gesetzlich und finanziell immer auf der sicheren Spur: Auf Wunsch übernehmen wir die schlüsselfertige Errichtung der Ladeinfrastruktur. Hierzu zählen neben der Lieferung der Technik auch Elektroanschluss und Tiefbaumaßnahmen sowie die Kennzeichnung und Markierung der Parkplätze. So entsteht jede Ladesäule ganz genau nach Ihren Vorstellungen – und natürlich denen des Gesetzgebers.

Computer Icon

Betrieb – umfassende Unterstützung

Läuft bei Ihnen – der Fahrstrom – dank unserer umfassenden Betriebsservices. Wir kümmern uns um den vorschriftsgemäßen Betrieb der Ladesäulen in Ihrer Kommune inklusive Zugangsmanagement für Vertragskunden und Ad-hoc-Kunden ohne Vertrag.

Zudem machen wir Ihre Elektroladestationen online für Nutzer auffindbar, binden Sie an das Abrechnungsnetzwerk an und sorgen mit Fernüberwachung und effektiver Wartung für die ungestörte Leistung der kompletten Infrastruktur – von den Ladesäulen selbst bis hin zum Backend.

Icon Vertrag

Abrechnung – sicher und komfortabel

Rechnen Sie mit der besten Lösung: Verlassen Sie sich auf unser bewährtes Abrechnungssystem – bequem, einfach und sicher für Sie und die Nutzer. Durch die Anbindung an unser intelligentes Backend-System stellen wir eine komfortable Abrechnung sicher. Dabei kümmern wir uns um die:

  • Abrechnung mit Ladekarte/Roaming-Netzwerk
  • Abrechnung über mobile Website
  • Abrechnung mittels Kredit- und EC-Terminal
  • Anbindung moderner Online-Bezahlsysteme

Sie haben noch Fragen zum Thema Elektromobilität?

Besuchen Sie einfach unsere FAQs. Hier finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen rund um das Thema Elektromobilität bei den Pfalzwerken.

Zu den Fragen & Antworten