Allgemeine Geschäftsbedingungen zum THQ-Quotenhandel der PFALZWERKE AG

1      Geltungsbereich

1.1   Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf Verträge zwischen Pfalzwerke Aktiengesellschaft („Pfalzwerke“) und Haltern von vollelektrischen Kraftfahrzeugen („E-Fahrzeughalter“), die unter Einbeziehung dieser AGB zustande kommen, unabhängig davon, ob der Vertragsschluss zwischen Pfalzwerke und E-Fahrzeughalter unmittelbar oder durch Vermittlung eines Dritten erfolgt.

1.2   Gegenstand der Verträge ist der Ankauf von Treibhausminderungsquoten („THG-Quote“) im Sinne des § 37a Abs. 6 BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV (38. BImSchV) durch Pfalzwerke vom E-Fahrzeughalter und die Abtretung der THG-Quote durch den E-Fahrzeughalter an Pfalzwerke. Pfalzwerke plant die Vermarktung dieser THG-Quoten im sogenannten Pooling-Verfahren.

1.3   Die AGB finden gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmen (§ 14 BGB) Anwendung.

1.4   Abweichende Bedingungen des E-Fahrzeughalters sind für Pfalzwerke unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, es sei denn, diesen wird in Text- oder Schriftform zugestimmt.

2      Vertragsschluss über Verkauf und Abtretung von THG-Quoten

2.1   Pfalzwerke und Kooperationspartner von Pfalzwerke ermöglichen E-Fahrzeughaltern, auf hierzu eingerichteten Websites („Plattform“) den Pfalzwerken ein Angebot zum Ankauf der THG-Quote zu unterbreiten.

2.2   Zur Abgabe eines Angebots auf der Plattform ist es erforderlich, dass der E-Fahrzeughalter auf der Plattform im Online-Formular Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung für die Auszahlung des Kaufpreises, die Fahrzeugdaten für das von ihm gehaltene vollelektrische Fahrzeug, für welches er die betreffende THG-Quote an Pfalzwerke verkaufen will, angibt und die Kopien (Scans oder Fotos von Vorder- und Rückseite) der zugehörigen Zulassungsbescheinigung Teil 1 auf die Plattform hochlädt.

2.3   Das Angebot zum Verkauf bezieht sich auf die THG-Quote des/der im Online-Formular genannten bzw. soweit die Möglichkeit hierzu im Online-Formular eingeräumt wird, vom E-Fahrzeughalter ausgewählten Kalenderjahre.

2.4   Durch Klick auf die entsprechend beschriftete Schaltfläche gibt der E-Fahrzeughalter sodann verbindlich sein Angebot zu Verkauf und Abtretung der betreffenden THG-Quoten ab. Der E-Fahrzeughalter versichert hierbei, dass er die THG-Quote für die betreffenden Kalenderjahre nicht zuvor an Dritte verkauft oder abgetreten hat.

2.5   Pfalzwerke fordert den E-Fahrzeughalter umgehend per E-Mail auf, die E-Mail-Adresse zu bestätigen. Sobald die Bestätigung der E-Mail-Adresse vorliegt, bestätigt Pfalzwerke per E-Mail den Eingang des Angebots des E-Fahrzeughalters.

2.6   Nach Abschluss der Überprüfung der eingegebenen Fahrzeugdaten und des Fahrzeugscheins auf Plausibilität erklärt Pfalzwerke sich über die Annahme oder Ablehnung des Angebots per E-Mail. Der E-Fahrzeughalter ist gemäß § 147 Abs. 2 BGB so lange an sein Angebot gebunden, bis er den Eingang der Antwort von Pfalzwerke unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

2.7   Mit der Annahme des Angebots durch Pfalzwerke hat der E-Fahrzeughalter sein Recht zur Vermarktung der THG-Quote des betreffenden vollelektrischen Kraftfahrzeugs an Pfalzwerke abgetreten. Die Annahme seitens Pfalzwerke erfolgt unter der Bedingung, dass der E-Fahrzeughalter die betreffende THG-Quote nicht zuvor an Dritte verkauft oder abgetreten hat.

3      Vertragsjahre

Der Vertragsschluss über Verkauf und Abtretung von THG-Quoten gilt für das jeweilige vom E-Fahrzeughalter im Angebot angegebene bzw. ausgewählte und von Pfalzwerke bestätigte Kalenderjahr.

4      Zahlung an den E-Fahrzeughalter

4.1   Pfalzwerke wird dem E-Fahrzeughalter als Gegenleistung für die Abtretung der THG-Quote den für das betreffende Kalenderjahr vereinbarten Kaufpreis zahlen.

4.2   Die Zahlung des für das betreffende Kalenderjahr vereinbarten Kaufpreises wird 14 Tage nach Eingang der Bestätigung des Umweltbundesamts über die Anrechnung der THG-Quote für das jeweilige Kalenderjahr gegenüber Pfalzwerke fällig. Pfalzwerke wird mindestens einmal pro Monat die bis zum jeweiligen Zeitpunkt eingekauften THG-Quoten gesammelt beim Umweltbundesamt einreichen. Auf die Dauer der Bearbeitung beim Umweltbundesamt und damit den Zeitraum bis zum Eingang der Bestätigung des Umweltbundesamtes hat Pfalzwerke keinen Einfluss.

4.3   Die Zahlung erfolgt im Gutschriftsverfahren.

5      Zahlungsverweigerung und Rücktritt vom Vertrag

5.1   Pfalzwerke ist berechtigt, die Kaufpreiszahlung für das betreffende Kalenderjahr zu verweigern, sollte das Umweltbundesamt die Geltendmachung der betreffenden THG-Quote mit dem zutreffenden Hinweis zurückweisen, dass die betreffende THG-Quote bereits seitens eines Dritten geltend gemacht wurde, oder dass der E-Fahrzeughalter mit dem betreffenden Fahrzeug mit den angegebenen Fahrzeugdaten nicht zur Vermarktung der THG-Quote berechtigt ist.

5.2   Pfalzwerke und E-Fahrzeughalter werden sich vor einer endgültigen Verweigerung um die Aufklärung bemühen.

5.3   Pfalzwerke und der E-Fahrzeughalter sind im Falle der endgültigen Verweigerung berechtigt vom Vertragsschluss zurückzutreten.

6      Haftung und Haftungsbeschränkungen

6.1   Pfalzwerke haftet, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pfalzwerke, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn eine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben ist. Vorbehaltlich einer Haftung gem. Ziff. 6.2 haftet Pfalzwerke bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Vertragspartner vertrauen darf.

6.2   Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 6.1 gelten nicht, soweit Pfalzwerke aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes sowie gesetzlicher Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners haftet. Gleiches gilt, wenn und soweit Pfalzwerke eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

7      Datenschutz

7.1   Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung der Vertragspartner und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt. Pfalzwerke ist berechtigt, in dem für die Vertragsabwicklung notwendigen Umfang Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte weiterzugeben.

7.2   Weiterführende Informationen zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie unter www.pfalzwerke.de/datenschutz.

8      Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1   Bei Verträgen mit Verbraucher ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Ort des Wohnsitzes oder, falls ein solcher nicht besteht, der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers zur Zeit der Klageerhebung. Verlegt ein Verbraucher nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Ludwigshafen am Rhein.

8.2   Bei Verträgen mit Unternehmern ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Ludwigshafen am Rhein.

8.3   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

9      Anbieterkennzeichnung

PFALZWERKE Aktiengesellschaft
Sitz der Hauptverwaltung: Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen
Vorstand: Paul Anfang, Marc Mundschau
Aufsichtsratsvorsitzender: Theo Wieder
Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 1196
USt-IDNr.: DE 149145804
Kontaktmöglichkeiten: Telefon: 0621 57057 - 2838 / Telefax: 0621 585-2896
E-Mail: thg@pfalzwerke.de