Veröffentlichungen
Quartalsberichte
Geschäftsberichte
Veröffentlichungspflichten
Wir haben Ihnen eine Auswahl an Gesetzestexten und Verordnungen rund um die Energiewirtschaft zusammengestellt, die Ihnen vielleicht schon die ein oder andere Frage beispielsweise zum Hausbau beantwortet. Falls Sie weitergehende Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen gerne weiter.
Berichte über Maßnahmen zur Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms (§ 8 Abs. 5 EnWG, lfd. Nr. 1)
Das neue Energiewirtschaftsgesetz fordert von Versorgungsunternehmen Transparenz und die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs. Das heißt, dass alle Wettbewerber gleiche Bedingungen haben. Dies gewährleistet die PFALZWERKE AKTIENESELLSCHAFT.
Die Pfalzwerke berichten jährlich über die im abgelaufenen Geschäftsjahr getroffenen Maßnahmen. Die Gleichbehandlungsberichte können Sie sich im Bereich Downloads herunterladen.
Neben dem aktuellen Bericht bleiben auch die beiden Vorjahresberichte veröffentlicht, um die jährlich wechselnden Prüfungsschwerpunkte zu dokumentieren.
Sie interessieren sich für frühere Berichte oder möchten einen Hinweis auf einen evtl. Entflechtungsverstoß geben? Über das Kontaktformular können Sie frühere Berichte seit dem Berichtsjahr 2005 anfordern oder einen Hinweis auf einen evtl. Entflechtungsverstoß geben. Solche Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
Kontakt GleichbehandlungsbeauftragterTransparenz nach REMIT/Transparency according to REMIT
Pfalzwerke AG und ihre Konzerngesellschaften veröffentlicht etwaige wichtige Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) über die EEX-Transparenzplattform unter https://www.eex-transparency.com.
Pfalzwerke AG and their affiliates publishes any important inside information according to the European Regulation on wholesale energy market integrity and transparency (n° 1227/2011) (REMIT) via the EEX transparency platform https://www.eex-transparency.com.”
Tranparenz nach MAR/Transparency according to MAR
Pfalzwerke AG veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR).
Pfalzwerke AG publishes at this place important inside information according to the European Regulation on market abuse (n° 596/2014) (MAR).
Ad-hoc-Mitteilungen nach MAR/ ad-hoc announcements according to MAR
Derzeit liegen keine Ad-hoc-Mitteilungen / Insiderinformationen nach Art. 17 der MAR vor.
At this moment no ad-hoc announcements/ no inside information according to art. 17 of MAR are available.
Zum 1. September 2013 wurde die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahren auf den inländischen Strom- und Gashandel erweitert.
Damit schuldet
- bei Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, der Lieferungen von Erdgas erbringt
und - bei Lieferungen von Elektrizität der Leistungsempfänger in den Fällen die Steuer, wenn der liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind.
Den Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers finden Sie rechts im Downloadbereich zum Herunterladen.
Wiederverkäuferbescheinigung Pfalzwerke AktiengesellschaftDatenblätter - PDF
Datenblätter - Excel
Zertifikate
Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Ausschreibungsprofile der Pfalzwerke als PDF-Datei.
Detaillierte Information zu unserem Strommix finden Sie hier:
Hier finden Sie Informationen zur Zusammensetzung unserer Strompreise:
Hier finden Sie alle Informationen zu den Versorgungsbedingungen Strom.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Versorgungsbedingungen Wärme.