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Die Pfalzwerke FAQ
Ist eine Vertragsübernahme nach einem Todesfall möglich?
Handelt es sich bei der/dem Verstorbenen um Ihre*n Ehepartner*in, können wir den Vertrag umschreiben. Bei einem Erben - nicht Ehepartner*in - ist eine Sterbeurkunde erforderlich!
Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular und teilen uns den neuen Namen mit dem Grund der Änderung mit.