Das Solarspitzengesetz

Neue Regeln für PV-Anlagen ab 2025

Ab dem 25. Februar 2025 bringt das Solarspitzengesetz bedeutende Veränderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit sich. Die neue Gesetzgebung soll dabei helfen, Stromüberschüsse effizient zu steuern, die Netzstabilität zu sichern und die Einspeisung erneuerbarer Energien besser in das Energiesystem zu integrieren.

Insbesondere an sonnigen Tagen kann es zu einem Überangebot an Solarstrom kommen, das die Stromnetze belastet. Mit dem Solarspitzengesetz sollen diese Schwankungen gezielt reguliert werden, um eine effizientere Nutzung von Solarstrom zu ermöglichen.

Die wichtigsten Änderungen durch das Solarspitzengesetz

  • Pflicht zum Einbau von Smart Metern: Neue PV-Anlagen ab 7 kWp müssen mit einem Smart Meter mit daran gekoppelter Steuereinrichtung ausgestattet werden.
  • Keine EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen: Wird an der Strombörse ein negativer Preis erreicht, entfällt bei Anlagen ab 2 kWp mit Smart Meter sowie bei allen Anlagen ab 100 kWp die Vergütung für eingespeisten Solarstrom.
  • Begrenzung der Einspeiseleistung ohne Smart Meter: Anlagen ohne Smart Meter dürfen maximal 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke) sind ausgenommen.
  • Verlängerung der Förderlaufzeit: Zeiten ohne Vergütung werden am Ende der 20-jährigen EEG-Förderung nachgeholt.
  • Erleichterung der Direktvermarktung: Anlagenbetreiber können Solarstrom einfacher direkt an der Börse verkaufen.

Während die neuen Anforderungen Herausforderungen mit sich bringen, bieten sie auch Chancen für eine wirtschaftlich optimierte Nutzung von Solarenergie.

Was bedeutet das für private und gewerbliche PV-Anlagenbesitzer? Welche Maßnahmen sind sinnvoll, um weiterhin wirtschaftlich von der Solarstromerzeugung zu profitieren? In unseren FAQs beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den neuen Regelungen und zeigen auf, wie Sie Ihre PV-Anlage optimal anpassen können.

Hintergrund und Ziele des Solarspitzengesetzes

Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland hat in den letzten Jahren stark zugenommen. An sonnigen Tagen kann die Einspeisung von Solarstrom so hoch sein, dass sie die Nachfrage übersteigt und zu negativen Strompreisen an der Börse führt. Gleichzeitig kann es zu lokalen Netzüberlastungen kommen, wenn zu viel Strom eingespeist wird.

Das Solarspitzengesetz soll helfen, diese Schwankungen besser zu steuern. Durch die Einführung intelligenter Steuerungssysteme können Netzbetreiber gezielt auf Einspeisespitzen reagieren und die Stromversorgung stabilisieren.

Das Solarspitzengesetz („Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“) regelt die Einspeisung von Solarstrom aus neuen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), um Netzüberlastungen zu vermeiden. Es ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten. 

Weitere Informationen zum Solarspitzengesetz finden Sie auch auf der Seite des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. 

Der Solarboom in Deutschland hat zu einer Herausforderung geführt: An sonnigen Tagen kommt es zu einer Überproduktion von Solarstrom, was teilweise zu negativen Strompreisen führt. Allein im Jahr 2024 gab es 457 Stunden mit negativen Preisen – das entspricht etwa 5,22 % des Jahres.
Die Photovoltaik deckt inzwischen fast 15 Prozent des heimischen Strombedarfs. Solarenergie ist damit zur tragenden Säule im Stromsystem geworden. Mit den aktuellen Änderungen im Energierecht erfolgen notwendige Schritte zu ihrer weiteren Flexibilisierung und erfolgreichen Systemintegration.

Das Gesetz ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten.

Das Gesetz wurde bereits verabschiedet und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. 

Ja, Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung bis 800 Watt und einer Modulleistung bis 2.000 Watt sind ausgenommen. Zudem gelten die neuen Regelungen nur für neue PV-Anlagen, die nach dem Inkrafttreten in Betrieb genommen werden.

Definition: Intelligentes Messsystem & Smart Meter

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem modernen Smart Meter (digitaler Stromzähler) und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Es ermöglicht eine automatisierte, fernauslesbare Messung des Stromverbrauchs und der Einspeisung. Netzbetreiber können so in Echtzeit auf Stromschwankungen reagieren und Lastflüsse im Netz optimieren.

Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der den Stromverbrauch und die Einspeisung genau erfasst und elektronisch übermittelt. Er ist ein Bestandteil des intelligenten Messsystems und kann – in Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway – automatische Abrechnungen und Netzsteuerungen ermöglichen.

Kurz gesagt: Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler, während ein intelligentes Messsystem ein digitaler Zähler mit Smart Meter Gateway zur Fernübertragung ist.

Änderungen für neue PV-Anlagen ab 25. Februar 2025

Für alle PV-Anlagen, die ab 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, gelten folgende Neuerungen:

  • Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Sobald die Preise an der Strombörse ins Negative fallen, entfällt bei Anlagen ab 2 kWp mit Smart Meter sowie bei allen Anlagen ab 100 kWp die Vergütung für eingespeisten Solarstrom. Die ausgefallenen Vergütungsstunden werden an die 20-jährige Förderdauer angehängt, sodass langfristig kein finanzieller Nachteil entsteht. Für Anlagenbetreiber bleibt die gesamte Einspeisevergütung also gleich.
  • Smart Meter und Steuerungseinrichtung werden Pflicht: Anlagen mit mehr als 7 kWp benötigen ein intelligentes Messsystem und eine daran gekoppelte Steuereinrichtung, so dass Netzbetreiber die Einspeisung regulieren können.
  • Vereinfachte Direktvermarktung: Anlagenbetreiber können ihren Solarstrom einfacher zum Börsenpreis verkaufen, wobei eine Mindestvergütung gewährleistet ist.

Der Börsenpreis für Strom schwankt je nach Angebot und Nachfrage. Wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird, kann der Preis unter null fallen. In solchen Fällen erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen keine Einspeisevergütung für diesen Zeitraum.

Obwohl in Zeiten negativer Strompreise keine Vergütung gezahlt wird, gibt es Kompensationen:

  • Die Förderdauer der Anlage verlängert sich durch die vergütungsfreien Zeiten.
  • Durch eine intelligente Steuerung lässt sich der Eigenverbrauch optimieren.

Technische Anforderungen & Einschränkungen

Mit diesen Technologien können Netzbetreiber die Einspeisung steuern und so Netzüberlastungen vermeiden. Ohne die vorgeschriebene Technik muss die Einspeisung einer neuen Anlage vom Anlagenbetreiber/Installateuer auf 60 % ihrer installierten Leistung begrenzt werden,  was zu Verlusten führen kann.

Die Messstellenbetreiber übernehmen den Einbau der intelligenten Messsysteme.

Nein, bereits installierte PV-Anlagen bleiben von den neuen Regelungen unberührt. Allerdings können Betreiber freiwillig auf das neue System umstellen und erhalten dann eine um 0,6 Cent pro kWh höhere Einspeisevergütung.

Nein, Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt und einer Modulleistung von bis zu 2.000 Watt sind von den neuen Regelungen ausgenommen.

Fragen zur Einspeisevergütung

Negative Strompreise treten vor allem in der Mittagszeit und an sonnigen Wochenenden oder Feiertagen auf, wenn die Nachfrage niedrig und das Stromangebot hoch ist. Die Dauer variiert, meist handelt es sich um wenige Stunden.

Die aktuellen Strompreise können über Börsenplattformen (z. B. EPEX SPOT) oder über Apps und Energiemanagementsysteme verfolgt werden.

Direkt nicht, aber durch Eigenverbrauch oder Batteriespeicher können finanzielle Einbußen minimiert werden.

Für jeden Zeitraum mit negativer Einspeisevergütung wird die ursprüngliche Förderdauer der PV-Anlage um diesen Zeitraum verlängert, sodass langfristig kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Fragen zu technischen Anforderungen

Das Smart Meter muss ein intelligentes Messsystem (iMSys) sein, das fernausgelesen und gesteuert werden kann.

Die Kosten für einen Smart Meter bzw. intelligentes Messystem variieren. Nähere Informationen hierzu finden Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber, zum Beispiel der Pfalzwerke Netz AG.

Die Kosten für Smart Meter tragen der Verteilnetzbetreiber und der Anlagenbetreiber, für die Installation ist der örtliche Messstellenbetreiber zuständig.

Die Installation erfolgt durch den örtlichen Messstellenbetreiber und dauert in der Regel eine halbe Stunde.

Bisher gibt es keine direkten Förderprogramme, allerdings könnten zukünftige Subventionen oder steuerliche Vorteile geschaffen werden.

Fragen zur Direktvermarktung

Die Direktvermarktung erlaubt es Anlagenbetreibern, Solarstrom zu aktuellen Börsenpreisen zu verkaufen. Anbieter sind Energieversorger oder spezialisierte Direktvermarkter.

Das hängt von der Anlagengröße und den Marktpreisen ab. Kleinere PV-Anlagen können von einer garantierten Mindestvergütung profitieren.

 

Es gibt Anbieter, die den Stromhandel automatisch abwickeln.

Die PV-Anlage muss über ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinheit verfügen.

Fragen zur Wirtschaftlichkeit

Ja, Eigenverbrauch bleibt die wirtschaftlichste Lösung, und mit Batteriespeichern können finanzielle Nachteile minimiert werden.

Durch die Nutzung eines Batteriespeichers, eines Energiemanagementsystems und die gezielte Nutzung großer Verbraucher (z. B. Wärmepumpen, E-Auto-Ladestationen) während der Zeiträume mit negativen Strompreisen an der Börse.

 

Ein (großer) Batteriespeicher kann helfen, Strom zu speichern, wenn negative Börsenpreise auftreten, und ihn später zu besseren Bedingungen zu nutzen.

Rechtliche und bürokratische Fragen

Nein, bestehende Anlagen sind nicht betroffen. Eine freiwillige Umstellung ist möglich und wird mit einer Erhöhung der Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro kWh belohnt.

Die Netzbetreiber und Messstellenbetreiber prüfen, ob die erforderlichen Smart Meter und Steuerungseinrichtungen installiert sind.

 

Bestehende PV-Anlagen können sich beim Netzbetreiber für das neue System registrieren lassen. *Die Wirtschaftlichkeit sollte im Voraus geprüft werden, da die jährlichen Kosten für den Einbau und Betrieb der Steuerungseinrichtung und des iMsys gegenüber gestellt werden sollten. Für Anlagen, die wenig Überschuss ins Netz einspeisen, ist ein Umstellung oft nicht wirtschaftlich.

Fragen zu Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerke haben eine sehr geringe Einspeisung und beeinflussen das Netz kaum. Balkonkraftwerke sind gesetzlich auf 800 VA und 2.000 Wp begrenzt. Für sie gilt die Regelung nicht. 

Aktuell ist das nicht vorgesehen, aber zukünftige Gesetzesänderungen könnten dies beeinflussen.

 

Nein, für Kleinanlagen gibt es derzeit keine Direktvermarktungsoptionen.

Empfehlungen für PV-Anlagenbesitzer

Empfehlenswert sind:

  • Ein großer Batteriespeicher, um überschüssigen Strom in Zeiten negativer Börsenpreise zu speichern.
  • Ein intelligentes Energiemanagement-System, das die Stromnutzung im Haushalt optimiert und den Eigenverbrauch maximiert.

Ja, das Gesetz vereinfacht die Direktvermarktung für Anlagen unter 100 kWp, indem bürokratische Hürden abgebaut werden.

Langfristige Perspektiven

Da der Photovoltaik-Ausbau weiter vorangetrieben wird, sind weitere Anpassungen wahrscheinlich.

Das Gesetz soll dazu beitragen, die Netzbelastung zu reduzieren und erneuerbare Energien effizienter in das Stromsystem zu integrieren.

 

Ja, ähnliche Maßnahmen zur Steuerung von Einspeisung und Vergütung existieren bereits in Ländern wie Dänemark, Spanien und den Niederlanden.

Unser Tipp

Das Solarspitzengesetz bringt neue Herausforderungen, aber auch Chancen. Wer frühzeitig auf Batteriespeicher, Eigenverbrauch und intelligente Steuerung setzt, kann die wirtschaftlichen Vorteile weiterhin optimal nutzen. 

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