Abschlag

Sie haben Fragen zu Ihrem Abschlag?

Alle wichtigen Informationen wie Berechnungsgrundlagen oder Änderungsmöglichkeiten rund um Ihre monatlichen Abschläge finden Sie hier.

Mit dem Abschlag zahlen Sie monatlich für den Strom oder das Erdgas, das Sie von uns erhalten. Diese Teilzahlung wird jeden Monat in gleicher Höhe fällig.

Verändern sich der Verbrauch oder die Preise, so wird mit der Jahresrechnung die Höhe der künftigen Abschläge angepasst.

Ihre bereits geleisteten Abschläge werden in Ihrer Rechnung mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet.

Waren Ihre Abschläge zu hoch, bekommen Sie von uns eine Gutschrift, die wir mit Ihrer nächsten Abschlagszahlung direkt verrechnen. Waren die Abschlagszahlungen für Ihren Verbrauch zu niedrig, wird leider eine Nachzahlung fällig.

Am besten ist es daher, den Abschlag möglichst genau an Ihren tatsächlichen Energieverbrauch anzupassen.

Den Abschlag berechnen wir aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten.

Ihre geschätzten Kosten für ein Jahr teilen wir in der Regel durch elf Abschläge, die Sie als monatliche Teilzahlung leisten. Mit der Jahresrechnung verrechnen wir die geleisteten Zahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch.

Die Grundlage für die Berechnung ist der voraussichtliche Energieverbrauch pro Jahr und die sich Ihre jährlichen Kosten für Gas und Strom. Um die Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen zu ermitteln, teilen wir die Summe der so ermittelten jährlichen Kosten für Strom und Gas durch die Anzahl der Monate (in der Regel 12 Monate) des Energiebezugs.

Berechnungsbeispiel:

Ihren tatsächlichen Verbrauch an Strom und Gas errechnen wir im Zuge der Jahresabrechnung. Das bedeutet: Im 12. Monat leisten Sie keine Abschlagszahlung, sondern begleichen Ihre Jahresrechnung. Je nachdem wie präzise die Schätzung Ihres voraussichtlichen Energieverbrauchs pro Jahr war, kann die Jahresrechnung Guthaben oder Nachzahlungen beinhalten. Das alles funktioniert automatisch.

Zum Vergrößern des Berechnungsbeispiels klicken Sie bitte auf diesen Link oder die folgende Grafik:

Abschlag

Ein Ratenplan ist leider nicht möglich, da die monatlichen Abschlagszahlungen bereits Teilzahlungen für Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch darstellen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Abschlagszahlung beliebig oft zu erhöhen und zu senken. Sie denken, dass Ihr Abschlag für Strom und Gas nicht Ihrem erwarteten Jahresverbrauch entspricht? Dann können Sie Ihren Abschlag überprüfen und eine neue Abschlagshöhe festlegen. Ändern Sie den Abschlag einfach selbst in unserem Kundenportal. Die Anpassungen werden auf Plausibilität geprüft – eine Änderung in beliebiger Höhe ist also nicht möglich.

Ja, das ist möglich. Sie haben die Wahl zwischen dem 1. und dem 15. des jeweiligen Kalendermonats.

Haben Sie eine Preisanpassung erhalten? Dann teilen wir Ihnen nun die neuen künftigen Abschläge mit. Diese werden anhand Ihres letzten Verbrauchs und der aktuellen Preise berechnet.

Am praktischsten für Sie: Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat und Sie müssen sich künftig nicht mehr darum kümmern, dass die Zahlungen pünktlich erfolgen. Ihre Bankdaten können Sie auch komfortablen in Ihrem Kundenbereich erfassen.

Alternativ können Sie uns die Beträge zu den Fälligkeitsterminen überweisen. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Vertragskontonummer im Verwendungszweck angeben.

                                                                                                                                                 

Bei Zahlungsschwierigkeiten prüfen wir gemeinsam für Sie passende Lösungswege. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig melden, bevor Sie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Bitte senden Sie uns über unser Kontaktformular Ihr Anliegen zu. Unsere Mitarbeiter*innen prüfen Ihre Anfrage und geben Ihnen Rückmeldung.

Ein weiterer Tipp: Es gibt Hilfsangebote von öffentlichen Stellen, wie Jobcenter, Schuldnerberatung, Sozialamt und der Verbraucherzentrale.  Lassen Sie sich bei längerfristigen Zahlungsschwierigkeiten beraten und unterstützen!

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