Neue Regelungen rund um An- und Abmeldungen von Stromverträgen
Das sollten Sie jetzt wissen!
Wichtige Neuerung ab dem 6. Juni 2025:
Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind gesetzlich nicht mehr erlaubt. An- und Abmeldung ist nur noch im Voraus möglich!
Was ändert sich im Detail?
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für den Strommarkt in Kraft. Diese neuen Vorgaben sorgen dafür, dass Abläufe zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Beteiligten effizienter und einheitlicher werden.
Konkret bedeutet das:
Anbieterwechsel müssen künftig innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt sein - und das an jedem Werktag. Das bedeutet aber auch, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich sind!
Wie läuft der Auszug künftig ab?
1.
Vor dem Auszug: Sie melden uns ihren Auszug frühzeitig (mind. 14 Tage), damit Sie pünktlich abgemeldet werden und so unnötige Kosten vermeiden
2.
Übermittlung des Zählerstandes: Bitte übermitteln Sie uns den Endzählerstand am Tag der Schlüsselübergabe – am besten direkt per E-Mail, dem Kundenportal oder telefonisch.
3.
Den Rest erledigen wir für Sie!
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Die Stromversorgung bleibt dabei durchgehend gesichert – es kommt zu keiner Unterbrechung.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Bundesnetzagentur:
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Hier klicken und Stromtarif berechnenFragen und Antworten zum Thema:
Zum 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die den Ablauf bei Stromversorgungsverträgen verändern. Die Bundesnetzagentur führt neue technische Standards und klare Fristen ein, die für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktpartner verbindlich sind.
Kern der Änderung: Der technische Prozess zum Wechsel des Stromversorgers muss innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein – und zwar an jedem regulären Arbeitstag. Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“.
Wichtig: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind künftig nicht mehr erlaubt.
Nein, das ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Bisher konnten An- und Abmeldungen bis zu sechs Wochen rückwirkend erfolgen – diese Option entfällt.
Künftig sind nur noch Meldungen mit Wirkung für den aktuellen oder einen zukünftigen Termin zulässig.
Ein Beispiel: Wenn Sie zum 1. Juli umziehen, sollte die Anmeldung Ihres neuen Stromvertrags vor diesem Datum erfolgen. Eine rückwirkende Anmeldung zum Einzugsdatum ist dann gesetzlich ausgeschlossen.
Nein, an Ihren Vertragsbedingungen ändert sich nichts. Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben wie bisher bestehen.
Die neue gesetzliche Regelung betrifft ausschließlich die technische Bearbeitung: Sobald Ihr Vertrag ausläuft oder kündbar ist, kann die Belieferung durch einen neuen Anbieter innerhalb von 24 Stunden starten. Ein verfrühter Wechsel während der Laufzeit ist auch weiterhin nicht möglich
Die sogenannte MaLo-ID (Marktlokationsidentifikationsnummer) wird ab Juni 2025 zu einem zentralen Identifikationsmerkmal.
Während bisher vor allem die Zählernummer verwendet wurde, dient die MaLo-ID nun zusätzlich zur eindeutigen Zuordnung Ihrer Verbrauchsstelle.
Sie finden diese elfstellige Nummer auf Ihrer Stromrechnung. Bei einem Umzug oder beim Abschluss eines neuen Vertrags kann es künftig erforderlich sein, diese Angabe bereitzuhalten.
Nein, die Regelungen zum 24-Stunden-Wechsel und zu den geänderten Fristen betreffen ausschließlich Stromverträge.
Für Gaslieferverträge gelten weiterhin die bisherigen Abläufe. Das heißt: Bei einem Wechsel des Gasversorgers oder einer An- bzw. Abmeldung bleiben rückwirkende Meldungen wie bisher möglich – solange die jeweiligen Vertragsbedingungen dies zulassen.
Mehr zum Thema "Umzug und Wechsel" haben wir für Sie in unseren FAQ auf dieser Seite zusammengestellt:
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